Das Landessozialgericht ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen aller Sozialgerichte Baden-Württemberg. Seine Zuständigkeit erstreckt sich somit auf den gesamten Landesbereich. Wegen der Sonderzuständigkeit einzelner Sozialgerichte für Klagen aus dem Ausland wird auf die Erläuterungen der Sozialgerichte zur Zuständigkeit verwiesen.
Die Gerichtsbezirke der Sozialgerichte finden Sie unter den nachfolgenden Links.