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Rechtsanwälte
Die einen freien Beruf ausübenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Sie gehören der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (siehe Kasten rechts) an und stehen unter ihrer Aufsicht. Die Rechtsanwaltskammer ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft organisiert und regelt die Zulassung neuer Rechtsanwälte sowie die Rücknahme der Zulassungen. Sie führt auch eine Liste der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die übergeordnete Bundesrechtsanwaltskammer (siehe weiterer Kasten rechts) stellt eine elektronisches bundesheinheitliches Rechtsanwaltsregister zur Verfügung, in der sämtliche bei den regionalen Kammern zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfasst sind. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist.
In Familiensachen müssen Sie sich bei einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht meist von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. In allen anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht diese Pflicht nicht. Jedoch kann es auch hier ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kann prozessgerecht dem Gericht vortragen, sowie Sie über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten Ihres Verfahrens informieren. Seitens des Gerichts darf Ihnen jedoch kein Rechtsanwalt vorgeschlagen werden. Über die niedergelassenen Rechtsanwälte informieren z.B. der Aushang beim Amtsgericht Radolfzell mit den dort eingetragenen Anwälten. Dieser befindet sich im 1. OG am schwarzen Brett.
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