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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Radolfzell ist für alle erstinstanzlichen Zivil- und Strafsachen sachlich zuständig, soweit nicht das Landgericht Konstanz zuständig ist. 

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Für das Amtsgericht Radolfzell sind infolge Zentralisierung zuständig:

a) das Externer Link  Amtsgericht Singen in folgenden Angelegenheiten:

  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
  • Hinterlegungsverfahren (Wertpapierhinterlegungen: Amtsgericht Karlsruhe)
  • Landwirtschaftssachen

b) das Externer Link  Amtsgericht Konstanz in:

  • Familiensachen
  • Nachlasssachen
  • Insolvenzsachen
  • Schiffs- und Güterrechtsregister
  • Strafsachen des Schöffengerichts und des Jugendschöffengerichts
  • Haftsachen

c) das Externer Link   Amtsgericht Freiburg in:

  •  Handelsregistersachen, Genossenschaftsregistersachen
  •  Vereinsregister

 d) das Externer Link   Amtsgericht - Mahngericht - Stuttgart in:

  • Mahnsachen


Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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