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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Radolfzell ist für alle erstinstanzlichen Zivil- und Strafsachen sachlich zuständig, soweit
nicht das Landgericht Konstanz zuständig ist.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen
Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für das Amtsgericht Radolfzell sind infolge Zentralisierung zuständig:
a) das
Amtsgericht Singen in folgenden Angelegenheiten:
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
- Hinterlegungsverfahren (Wertpapierhinterlegungen: Amtsgericht Karlsruhe)
- Landwirtschaftssachen
b) das
Amtsgericht Konstanz in:
- Familiensachen
- Nachlasssachen
- Insolvenzsachen
- Schiffs- und Güterrechtsregister
- Strafsachen des Schöffengerichts und des Jugendschöffengerichts
- Haftsachen
c) das
Amtsgericht Freiburg in:
- Handelsregistersachen, Genossenschaftsregistersachen
- Vereinsregister
d) das
Amtsgericht - Mahngericht -
Stuttgart in:
- Mahnsachen
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
