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Bewährungshilfe

Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wird unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt. Dies bedeutet, dass der Betroffene -zunächst- nicht ins Gefängnis muss. Verläuft seine Bewährungszeit gut, muss er die Freiheitsstrafe überhaupt nicht verbüßen. Für den Fall einer Bewährungsstrafe kann dem Betroffenen ein Bewährungshelfer bestellt werden. Die Aufgabe des Bewährungshelfers ist, dem Betroffenen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Darüber hinaus überwacht er die Auflagen und Weisungen, die das Gericht dem Betroffenen erteilt hat. Schließlich erstattet er dem Gericht über das Verhalten des Betroffenen Bericht.


 

Für den Amtsgerichtsbezirk Radolfzell am Bodensee wenden Sie sich bitte an:

BGBW

Bewährungs-und Gerichtshilfe Baden-Württemberg

Außenstelle Singen

Carl-Benz-Str. 19
78224 Singen

Telefon: 07731/148 616 - 0

Telefax: 07731/148 616 - 66

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